Seit dem 1. Januar 2024 zahlt Chemnitz rund 80 % mehr für Fernwärme.
Wir zeigen, warum das angreifbar ist.
eins energie hat zum 1.1.2024 nicht einfach die Preise erhöht — das Unternehmen hat die vertragliche Preisformel ausgetauscht und die Ausgangswerte neu gesetzt: am teuersten Gasfenster der Marktgeschichte. Das lässt sich prüfen. Aber nur, wenn Betroffene widersprechen. Diese Seite zeigt, wie.
Was trifft auf Sie zu?
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Die Geschichte in sieben Kapiteln
1. Der Preissprung
Nicht die Kosten sprangen — das Maßband wurde getauscht: neue Formel, neue Basiswerte.
Kapitel lesen →2. Die Sperrklinke
Gas wurde 47 % billiger, Ihre Rechnung kaum. Die neue Formel lässt Senkungen nur bruchteilig durch.
Kapitel lesen →3. Wer ist eins?
Vom 100-%-Stadtwerk in drei Halbierungen zu 25,5 % Stadtanteil. Größter Einzelgesellschafter: die Thüga AG, München.
Kapitel lesen →4. Die Gewinne
2018–2024: rund 493 Mio. € Bilanzgewinn, rund 469 Mio. € ausgeschüttet — ein großer Teil verlässt Chemnitz.
Kapitel lesen →5. Der Gas-Deal
Vorzeitiger Kohleausstieg, 99,6 % Erdgas, Fördermillionen — und die Kunden zahlen den Umbau über den Preis.
Kapitel lesen →6. Die Monopolfalle
Kein Wechselrecht, Gasnetz-Rückbau bis 2045: Warum „dann kündige ich eben" nicht funktioniert — und welche Rechte bleiben.
Kapitel lesen →7. Wärmeplan & Befangenheit
Der Stadtrat schreibt die Fernwärme bis 2040 fest — mitentschieden von Aufsichtsräten des Versorgers.
Kapitel lesen →Warum hat das so lange niemand bemerkt?
Weil es fast unmöglich war, es zu sehen: Die alte Preisformel steht nur in Archiv-PDFs, der Sprung fiel mitten in die allgemeine Energiekrise („Krisentarnung"), Wärmepreisbremse und Mehrwertsteuer-Wechsel machten Vergleiche unlesbar — und pro Haushalt verstecken sich die Mehrkosten als wenige hundert Euro in der Nebenkostenabrechnung. Ein Beleg für die Aufmerksamkeitslücke: In allen Preisblättern des Jahres 2025 stand ein Formelelement („NKG"), das in der abgedruckten Formel gar nicht existiert — ein volles Jahr lang, ohne dass es jemandem auffiel.Beleg
Fernwärme hat keine Preisaufsicht: keine Bundesnetzagentur, keine Genehmigungspflicht, nur nachlaufende Kartell- und AGB-Kontrolle. Ob diese Preise rechtmäßig sind, prüfen nur Gerichte — und die werden nur tätig, wenn Kunden widersprechen und klagen. Niemand kontrolliert diese Preise. Außer Sie.
Aktuelle Termine
- 24.08.2026 — OLG Hamm verhandelt die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen E.ON zu Fernwärme-Preisklauseln. Das Ergebnis strahlt auf Chemnitz aus. Mehr im Ticker
- laufend — EuGH-Verfahren C-900/24 zur „Dreijahreslösung" (Verhandlung war am 12.03.2026, Entscheidung steht aus). Bis dahin gilt: Fristen einhalten, jetzt widersprechen.
- bis ~27.05.2027 — Frist, um Verfahrensmängel des Wärmeplan-Beschlusses (Befangenheit, § 20 Abs. 5 SächsGemO) schriftlich geltend zu machen. Hintergrund
Bereits 1 Menschen haben die Petition für faire Fernwärmepreise unterschrieben.