Die Monopolfalle: „Dann wechsle ich eben" — geht nicht
Bei Strom und Gas können Sie den Anbieter wechseln. Bei Fernwärme nicht: ein Netz, ein Anbieter, kein Sonderkündigungsrecht bei Preisblatt-Änderungen. Genau deshalb konnte der Preissprung 2024 still per Webseiten-Veröffentlichung kommen — und genau deshalb sind Widerspruch und Klage die einzigen Preisbremsen.
Warum Sie gefangen sind
Fernwärmekunden haben keinen Anbieterwechsel. Die Verträge laufen langfristig, die Preise ändern sich über Preisblätter und Gleitklauseln. Eine Ex-ante-Preisaufsicht (wie bei Strom- und Gasnetzen durch die Bundesnetzagentur) existiert für Fernwärme nicht — es bleiben nur nachlaufende Kontrolle durch Kartellbehörden und Zivilgerichte.1
Und die Alternativen werden systematisch enger: Das Gasnetz in Chemnitz soll bis 2045 stillgelegt werden. Wer bis zuletzt am Gasnetz bleibt, dem drohen drastisch steigende Netzentgelte — Studien rechnen mit dem Neun- bis Sechzehnfachen (Agora Energiewende) bzw. einem Anstieg von 2,3 auf bis zu 22 ct/kWh (Fraunhofer IFAM). Das sind Prognosen Dritter, keine Fakten über eins — aber sie beschreiben die Richtung: Wer als Letzter am Gasnetz bleibt, bezahlt die ganze Infrastruktur.2
Die Todesspirale — und wer sie dreht
Hohe Preise treiben Kunden aus der Fernwärme; die Fixkosten verteilen sich auf weniger Schultern; die Preise steigen weiter. Die Branche kennt diese „Death Spiral" — und ihre Verbände fordern als Gegenmittel allen Ernstes, die Wärmepumpen-Förderung in Fernwärmegebieten zu streichen: den Verbrauchern den Ausweg zu verstellen, statt die Preise zu senken.3 Für die 117 Gemeinden des südsächsischen Zweckverbands ohne eigene Fernwärme ist die Lage besonders bitter: Sie hängen am Gasnetz, dessen Rückbau beschlossen wird, während die Ausschüttungen aus ihrem Versorger weiter fließen.
Welche Rechte Ihnen bleiben
- Wärmepumpe trotz Fernwärmegebiet: Der Wärmeplan erzeugt keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Und nach § 14a EnWG darf der Stromnetzbetreiber den Anschluss einer steuerbaren Wärmepumpe nicht unter Verweis auf Netzkapazität ablehnen.4
- Leistung halbieren: Direktkunden können die vertragliche Anschlussleistung nach § 3 AVBFernwärmeV mit vierwöchiger Frist um bis zu 50 % reduzieren — ohne Nachweis. Das senkt sofort den Grundpreis. Details im Fahrplan.
- Preise gerichtlich prüfen lassen: Widerspruch, Auskunft, Rückforderung — das volle Programm für Vertragskunden. Fahrplan Eigentümer, Fahrplan Mieter.
- Kartellbeschwerde: Fernwärmepreise unterliegen der Missbrauchskontrolle (§ 19 GWB). Zuständig für das Chemnitzer Netz ist die Landeskartellbehörde Sachsen im Wirtschaftsministerium; das Bundeskartellamt führt seit 2023 ein Pilotverfahren zu Fernwärme-Preisklauseln und hat bei 4 von 9 geprüften Netzen den Verdacht erhärtet (welche Versorger betroffen sind, ist nicht öffentlich).5
Was Sie nicht tun sollten: einfach die Zahlung einstellen. § 30 AVBFernwärmeV begrenzt das Zurückbehaltungsrecht bei Rechnungsstreit stark, und eins hat in dokumentierten Fällen mit Versorgungssperren gedroht. Der sichere Weg: unter Vorbehalt zahlen und widersprechen. Mehr dazu im FAQ.
Quellen
- Überblick zur fehlenden Ex-ante-Regulierung der Fernwärme: Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts; AVBFernwärmeV.
- Fraunhofer IFAM und Agora Energiewende, Studien zur Entwicklung der Gasnetzentgelte bei sinkender Anschlusszahl (Prognosen).
- Öffentliche Forderungen von VKU und Deutschem Städtetag zur Einschränkung der Wärmepumpen-Förderung in Fernwärmegebieten (Berichterstattung 2025/2026).
- § 23 Abs. 4 WPG (keine unmittelbare Außenwirkung des Wärmeplans); § 14a EnWG.
- Bundeskartellamt, Pressemitteilungen zum Fernwärme-Pilotverfahren (16.11.2023; Zwischenstand 20.03.2025); § 48 Abs. 2 GWB (Zuständigkeit Landeskartellbehörde).